Leistung und Bearbeitung
(Kurz-)GutachtenZeitraum für die Erstellung von behördlich beauftragten (Kurz-)Gutachten: (eineinhalb) | drei bis fünf Monate.
Wenn Sie uns diese Frist einräumen können, ist eine direkte Aktenübersendung - soweit vorhanden - an AGPM ohne vorherige Rücksprache möglich.
Bei Eilaufträgen bitten wir um vorherige terminliche Abstimmung:
- Kontakt per Anfrage [siehe oben];
- E-Mail info(at)gutachten-psychologie.de;
- Telefon +49 (0)89 99249299-100 oder
- Telefax +49 (0)89 99249299-199.
Arbeitszeit - je nach Fragestellung für (Kurz-)Gutachten: beginnt - nur bezogen auf Einzelpersonen - ab etwa zwei Arbeitstage (ca. 15/16 Arbeitsstunden) oder mehr.
Themen und Sachverhalte zu menschlichen Gefahren(quellen) sind eher umfangreicher zu bearbeiten. Auftragsbezogene Fragen beantworten wir gutachtlich in moderner Sprache: möglichst klar, einfach und verständlich.
Leistung und Bearbeitung
Kurzuntersuchungen | BefundberichteZeitraum für die Erstellung:
ca. vier bis sechs Wochen.
Arbeitszeit - je nach Fragestellung:ca. 5h und 15h, selten darüber.
Wissenswert:
Der gutachtlich konkrete Bearbeitungsumfang lässt sich auftragsbezogen überblicken, wenn insbesondere:
- die zu bearbeitende Fragestellung nicht (mehr) erweitert wird;
- alle untersuchungsbezogenen Unterlagen in unserer Praxis vorliegen und
- unsere Untersuchungen dazu abgeschlossen werden konnten.