Dr. Johannes Ritter
  • Anfrage
  • Leistung
  • Kosten
  • Impressum
  • GA behördlich | privat
  • Kurzuntersuchungen

Kosten, Auslagen und Honorar

Ohne ausdrückliche Vereinbarung beträgt der Stundensatz, 60 Minuten,

- je € 145.-,

- zzgl. dzt. 19% MwSt € 27.55

- d.h. € 172,55 insgesamt.

Grundsätzlich sind wir für Gutachtenaufträge bereit den ermäßigten Stundensatz, 60 Minuten, zu vereinbaren nach jeweils geltendem gesetzlichem Standard JVEG M3, derzeit konkret:

- je € 120.-,

- zzgl. dzt. 19% MwSt € 22,80

- d.h. € 142,80 insgesamt.

Für schriftliche Ausarbeitung fallen Schreibauslagen nach § 12 JVEG (à 1000 Anschläge netto Euro 0,90) an; bei Auswärtstermin(en) neben Fahrtzeiten und ggf. Wartezeiten auch Fahrkostenersatz nach § 5 Abs. 2 Ziff.3 JVEG (netto Euro 0,30/km) und Auslagenerstattung für etwaig notwendige Übernachtung(en).